Fragen zu Risiken bei Nachrangdarlehen im Rahmen unseres Finetrade-Geschäfts?
Grundsätzlich:
Die Rückzahlung eines Nachrangdarlehens ist mit der aufschiebenden Bedingung verknüpft, dass sie im Falle der Insolvenz oder der Liquidation des Kreditnehmers erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger getilgt werden müssen.
Die Entscheidungswege sind aufgrund aufsichtsrechtlicher Regularien zeitlich zu lang.
Die Konditionen sind bei unterjährigen Darlehen relativ hoch und die Kreditinstitute verlangen aufgrund verschärfter Eigenkapitalanforderungen „harte Sicherheiten“;
Sicherungsübereignungen oder Zessionen werden kaum noch akzeptiert.
Die jeweiligen Projektfirmen dienen ausschließlich zur Abwicklung eines genau definierten Finanzierungsprojektes. Aufgrund von vornherein bekannter Zahlungsströme, muss nur das vorausberechenbare Eigenkapital vorgehalten werden.
Grundsätzlich werden Finetradegeschäfte nur mit Unternehmen abgeschlossen, die
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